KFZ-Versicherung

Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie unterscheidet sich in 3 Versicherungsbereiche:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritte durch ihr Verschulden erleiden,
  • die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko), die für Fahrzeugbrand, Diebstahl, Glasschäden und Haarwildschäden leistet oder alternativ,
  • die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) die neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) Schadensersatz leistet.